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Sven-David Müller
Sven-David Müller
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Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diätetik und Ernährungsmedizin Drucken E-Mail
Inhalt
Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diätetik und Ernährungsmedizin - Seite 1
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Berufsbegleitender Master of Science - Studiengang an der Donau Universität Krems

Fehl- und Überernährung (lebens)gefährlich und teuer!
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stehen 64,4 Prozent der Todesfälle in (in)direktem Zusammenhang mit der Fehl- und Überernährung. Die so genannten ernährungs(mit)bedingten Krankheiten verursachen – unter Heranziehung von Studien des BMG hochgerechnet – jährlich mindestens 75 Milliarden Euro Kosten. Damit verursacht die Fehl- und Überernährung rund ein Drittel der Kosten im Gesundheitswesen (in)direkt. Um Erkrankungen, die ernährungsbedingt sind oder im Zusammenhang mit Fehl- und Überernährung stehen, zu vermeiden oder diese (mitzu)behandeln, ist es erforderlich, ernährungstherapeutische Maßnahmen, die wissenschaftlich fundiert sind, durch qualifizierte Experten einzuleiten. 

Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler sind qualifizierte Ernährungsfachkräfte
Neben den Diätassistenten (Diätologen) und Ernährungswissenschaftlern oder Trophologen gibt es in Deutschland keine Berufsgruppe, die auf die Schulung und Beratung von Patienten, die unter ernährungs(mit)bedingten Krankheiten leiden oder diesen durch eine gezielte Lebensstiländerung (Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie, Stressmanagement, ausreichend Schlaf) entgegenwirken möchten, ausreichend durch Ausbildung oder Studium vorbereitet ist. In Deutschland gibt es circa 60 Ausbildungsstätten (Diätlehranstalten) und eine Reihe von Universitäten und Fachhochschulen, die die Ausbildung von Diätassistenten und das Studium der Ernährungswissenschaft, Oecotrophologie oder Trophologie ermöglichen. In der Schweiz und in Österreich gibt es ebenfalls eine Unterscheidung und unterschiedliche Ausbildung von Diät-/Ernährungsberatern (u. a. Diätologen) und Ernährungswissenschaftlern (Humanernährung). Diätassistenten sind in der Regel im therapeutischen Bereich an Krankenhäusern oder in Schwerpunktpraxen tätig, während die akademisch ausgebildeten Ernährungswissenschaftler vorwiegend in der Forschung, an Universitäten und Fachhochschulen sowie in der Industrie, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem (Wissenschafts)Marketing und der allgemeinen (präventiven) Ernährungsberatung – in der Regel freiberuflich – tätig sind. Auf die Beratung von kranken Menschen bereitet die dreijährige Ausbildung zum Diätassistenten besser vor als das Studium der Ernährungswissenschaft (etc.). Die Prävention und Therapie im Ernährungsbereich darf nicht nur auf die Ernährungsweise allein fokussiert bleiben, sondern muss vielmehr neben der rationalen Informationsvermittlung ein Gesamtkonzept der ganzheitlichen Gesundheitsförderung anbieten, das emotional agiert und neben der Ernährungs- auch die Verhaltens- und Bewegungstherapie einschließt. Dieses System erfordert in jedem Falle ein adäquates ärztliches Umfeld und dockt an die Diagnostik und Therapie durch Ernährungsmediziner an. Diesem Ziel – der ganzheitlichen, interdisziplinären, wissenschaftlich fundierten und klientenzentrierten Gesundheitsförderung – hat sich im deutschsprachigen Raum das Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik e.V. verschrieben, das ein Netzwerk für die effektive Gesundheitsförderung fordert, fördert und konstituiert.


Fort- und Weiterbildung in der Diät- und Ernährungsberatung sowie -therapie
Andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich – insbesondere Ärzte und Apotheker – können spezialisierende, anerkannte und zertifizierte Fort- und Weiterbildungen absolvieren, um sich für die Diät- und Ernährungsberatung sowie die Ernährungstherapie zu qualifizieren. In Deutschland haben rund 3.000 Mediziner die Qualifikation „ErnährungmedizinerIn“ nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer absolviert. Die (Landes)Apothekerkammern bieten den Kurs „Fachapotheker für Ernährungsberatung“ an. Aber auch die klassischen Berufe im Bereich der Diät- und Ernährungsberatung benötigen Fort- und Weiterbildung. Dafür stehen verschiedene zertifizierte Fort- und Weiterbildungen zur Verfügung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V. unterhält ein Fortbildungsinstitut und bietet hier unter anderem den Kurs „Ernährungsberater DGE“ an. Die Berufsgruppen der Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler (ect.)sowie Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen die von ihnen durchgeführte Beratung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen lassen. Grundsätzlich ist die Diät- und Ernährungsberatung sonst nur außerhalb des durch Krankenkassen finanzierten Systems als IGEL-Leistung durchzuführen und zu entgelten. Die Zertifizierung von Diätassistenten, Ernährungswissenschaftlern und Ärzten übernehmen verschiedene Verbände. Dazu gehören auch die Berufsverbände der Diätassistenten (VDD e.V.) sowie der Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler (VDOE e.V.). Die Weiterbildung zum Ernährungsmediziner ist ebenfalls entsprechend qualifizierend. Fort- und Weiterbildungen im Ernährungsbereich sollten grundsätzlich entsprechend zertifiziert sein.

Das Sozialgesetzbuch V regelt die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die präventive und die therapeutisch wirksame Diät- und Ernährungsberatung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Dies ist im Sozialgesetzbuch V und den Verlautbarungen der Krankenkassen exakt reglementiert. Die Behandlungsfelder und Präventionsprinzipien der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Sozialgesetzbuch V (nach § 20 Abs. 1 SGB V nach § 20a SGB V) geregelt. Im Bereich Ernährung und Betriebsverpflegung werden folgende Ziele angestrebt:

• Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
• Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
• Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz

Der Leitfaden Prävention umfasst die gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008. Die Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
(GKV-WSG) 2007 in §§ 20 (Primärprävention) und 20a (Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren) SGB V wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der
Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Unter Krankenkassen werden „nur“ die gesetzlichen Krankenkassen verstanden. Die PDF-Version (korrigiert) des Leitfaden Prävention steht auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitfaden_2008_150908.pdf

Ein Gesetz regelt und schützt den Beruf des Diätassistenten
Der Beruf des Diätassistenten ist durch das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten vom 8. März 1994 geregelt und damit auch geschützt. Das Gesetz regelt auch die Ausbildung und Prüfung. Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) umfasst die dreijährige Ausbildung den theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von 3.050 Stunden sowie die praktische Ausbildung von 1.400 Stunden. Nach abgeschlossener und bestandener Prüfung darf die Berufsbezeichnung Diätassistent geführt werden. Die Berufsbezeichnung wird beim zuständigen Regierungspräsidenten (oder vergleichbarer Institution) beantragt, und dort wird die entsprechende Urkunde gebührenpflichtig ausgestellt und zugesandt. Im Gegensatz zur Bezeichnung Ernährungsberater ist die Berufsbezeichnung geschützt. Die Bezeichnung Ernährungsberater hingegen darf jeder führen. Weitere Informationen unter http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1994/19940446.1.HTML und http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_tass-aprv/gesamt.pdf



Letzte Aktualisierung ( Montag, 13. September 2010 )
 

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